Berufsbezogene Informationen

Betriebshaftpflicht für Physiotherapeuten

Physiotherapeuten arbeiten direkt am Menschen und tragen dabei eine hohe Verantwortung. Fehler oder Missverständnisse in der Behandlung können schnell zu Personen- oder Vermögensfolgeschäden führen.

* Bestätigung der Erstinformationen vor Nutzung erforderlich.

Die angebotenen Rechner stellen keinen Marktvergleich dar, es handelt sich um ausgewählte Tarife bzw. Tarifrechner von den von uns empfohlenen Versicherungsgesellschaften.

Typische Risiken

  • Fehler oder Missverständnisse bei Übungen und Behandlungen
  • Verletzungen von Patienten im Rahmen der Behandlung
  • Schäden an eingebrachten Gegenständen oder in Praxisräumen

Warum ist die Absicherung wichtig?

Bei physiotherapeutischen Tätigkeiten ist eine Berufsausübung ohne passenden Haftpflichtschutz nur schwer vorstellbar. Schäden können schnell teuer werden.

Sie erhalten hier keine anonyme Vergleichsplattform oder anonyme Tarifrechner, sondern erhalten auch, sofern gewünscht, eine persönliche Beratung rund um Ihre betriebliche Absicherung.

Praxis

Praxisnahe Schadenfälle aus dem Geschäftsalltag

Schadenfall: Ein Patient führt eine Übung falsch aus und macht Ansprüche geltend, weil er sich verletzt hat.
Schadenfall: Bei einer Behandlung kommt es zu einer schmerzhaften Fehlbelastung.
Schadenfall: Ein Patient stürzt im Behandlungsbereich aufgrund eines vermeidbaren Umstands.

Tarif berechnen

Für diese Tätigkeit steht ein passender Tarifrechner zur Verfügung. Vor der Nutzung ist einmalig die gesetzliche Erstinformation zu bestätigen.

* Bestätigung der Erstinformationen vor Nutzung erforderlich.

Die angebotenen Rechner stellen keinen Marktvergleich dar, es handelt sich um ausgewählte Tarife bzw. Tarifrechner von den von uns empfohlenen Versicherungsgesellschaften.

Häufige Fragen

Warum ist die Absicherung für Physiotherapeuten wichtig?

Weil direkt am Patienten gearbeitet wird und daraus typische Haftungsrisiken entstehen.

Gilt das auch für kleine Praxen?

Ja. Die Größe der Praxis ändert nichts am grundsätzlichen Haftungsrisiko.